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Die rechtliche Betreuung

Dem aktuellen deutschen Gesetz nach muss volljährigen Personen mit Hilfebedarf eine Unterstützung zur Seite gestellt werden, wenn „auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen“ kann (§ 1896 Abs. 1 BGB).

Die Nachlasspflegschaft

Eine Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine Maßnahme zur Sicherung des Nachlasses. Sie wird eingerichtet vom Nachlassgericht, wenn bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines unbekannten Erben die Gefahr besteht, dass der Nachlass Schaden nimmt bzw. Unberechtigte auf den Nachlass zugreifen.